Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung v1. Alle Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1. Anbieter und Geltung
Anbieter ist Georg Tomme; die vollständigen Angaben stehen im Impressum. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform.
Alle Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Vor dem ersten Kauf erklärt der Kunde in der Konsole, dass er nicht als Verbraucher handelt. Ohne diese Erklärung kommt kein Vertrag zustande.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit ihnen ausdrücklich und in Textform zugestimmt wurde.
2. Gegenstand des Vertrags
Die Plattform stellt ortsgebundene Kampagnen bereit: Der Kunde legt Fundorte an, veröffentlicht eine Kampagne und erhält einen Nachweis über die Besuche. Die Teilnehmer einer Kampagne zahlen nichts und schließen keinen Vertrag mit dem Anbieter.
Der Umfang folgt der gebuchten Stufe. Es gibt die Stufen Start, Plus, Pro und Max:
- Start — 1 gleichzeitig laufende Kampagne, 5 Fundorte je Kampagne.
- Plus — 3 gleichzeitig laufende Kampagnen, 15 Fundorte je Kampagne.
- Pro — 10 gleichzeitig laufende Kampagnen, 50 Fundorte je Kampagne.
- Max — 100 gleichzeitig laufende Kampagnen, 500 Fundorte je Kampagne.
Ohne bezahlte Stufe lässt sich eine Kampagne anlegen und ansehen, aber nicht veröffentlichen.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs zustande. Der Bezahlvorgang läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe auf dessen Seiten; dort wird der Preis vor der Bestätigung ausgewiesen.
4. Preise und Umsatzsteuer
Alle Preise sind Endpreise. Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht ausgewiesen.
Es gilt der Preis, der im Bezahlvorgang ausgewiesen wird. Preisänderungen gelten nur für Bestellungen, die nach der Änderung ausgelöst werden; ein einseitiges Recht zur Preisanpassung während einer bezahlten Periode besteht nicht.
5. Zahlung
Gezahlt wird per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Bei Zahlung per Lastschrift bestätigt der Zahlungsdienstleister den Eingang erst nach bis zu vierzehn Tagen; bis dahin ist die Leistung noch nicht freigeschaltet.
Die Leistung ist im Voraus zu zahlen. Der sachliche Grund dafür ist, dass die Kampagne mit ihrer Veröffentlichung sofort erbracht wird und sich nicht zurücknehmen lässt.
6. Laufzeit und Kündigung
Ein Abonnement läuft, bis es gekündigt wird. Gekündigt wird in der Konsole. Was eine Kündigung bewirkt, hängt vom gewählten Abrechnungstakt ab:
- monatlich — Eine Kündigung wirkt zum Ende der bezahlten Periode; eine anteilige Erstattung für die angebrochene Periode erfolgt nicht.
- jährlich — Eine Kündigung wirkt zum Ende des angefangenen Monats. Für jeden angefangenen Monat wird der bei Vertragsschluss geltende Monatspreis einbehalten, der Rest der Vorauszahlung wird erstattet — mindestens 0 €.
Bei jährlicher Zahlung enthält der Preis einen Nachlass gegenüber zwölf Monatszahlungen. Die Rückrechnung gibt genau diesen Nachlass zurück: Was der Kunde genutzt hat, zahlt er zum Monatspreis; was er nicht genutzt hat, bekommt er erstattet. Der Nachlass wird damit verdient statt vorgeschossen.
Eine laufende Kampagne läuft bis zu ihrem eingestellten Ende weiter, auch nach einer Kündigung. Was mit dem Ende der Stufe entfällt, ist der Start einer neuen Kampagne. Grund ist § 658 Abs. 2 BGB: Eine Auslobung gegenüber Teilnehmern lässt sich nicht widerrufen, nachdem die Leistung begonnen wurde.
Eine Kampagne läuft höchstens 12 Monate ab ihrem Beginn. Ein weiter entferntes Ende lässt sich nicht einstellen.
7. Einmalkäufe
Neben den Stufen lassen sich einzelne Kampagnen freischalten:
- Wochenaktion — 5 Fundorte, 7 Tage ab Veröffentlichung.
- Monatsaktion — 20 Fundorte, 28 Tage ab Veröffentlichung.
Ein Einmalkauf verfällt nicht. Er bleibt einlösbar, bis der Anspruch darauf verjährt — nach §§ 195, 199 BGB 3 Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem er gekauft wurde. Eine kürzere vertragliche Frist wird nicht vereinbart.
Ein Kauf gehört dem Kunden, nicht einer bestimmten Kampagne: Solange er nicht eingelöst ist, lässt sich seine Zuordnung in der Konsole ändern oder lösen. Eingelöst wird er mit der Veröffentlichung der Kampagne.
8. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter stellt die Plattform nach dem Stand der Technik bereit und hält sie instand. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Wartungsarbeiten werden, soweit planbar, angekündigt.
Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Bereitstellung von Software zur Nutzung über das Netz unterliegt Mietrecht (BGH, Urteil vom 15.11.2006 – XII ZR 120/04); ohne diesen Ausschluss haftete der Anbieter für solche Mängel auch ohne Verschulden.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — hier insbesondere die Bereitstellung der Plattform und die Erfassung der Besuchsnachweise.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf das begrenzt, was der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Leistung gezahlt hat.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde verantwortet die Inhalte seiner Kampagne — Texte, Bilder, Modelle und ausgelobte Preise — und die Zulässigkeit der Fundorte, insbesondere die Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Ausgelobte Preise stellt der Kunde. Der Anbieter wird nicht Partei der Auslobung und schuldet keinen Preis.
Wählt der Kunde Teilnahmebedingungen „aus der Kampagne“, erzeugt der Anbieter einen Vorschlag aus den Angaben des Kunden. Der Kunde bleibt Veranstalter und verantwortet die Bedingungen wie seine übrigen Inhalte; er prüft sie vor dem Start und setzt bei Bedarf eigene.
11. Datenschutz
Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten von Teilnehmern verarbeitet, geschieht das im Auftrag. Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die mit diesen Bedingungen zusammen geschlossen wird. Welche Daten wie verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.
12. Änderung dieser Bedingungen
Eine geänderte Fassung gilt nicht durch Schweigen. Der Kunde erklärt seine Zustimmung zu einer neuen Fassung ausdrücklich, bevor er die nächste Bestellung auslöst. Bis dahin gilt für bestehende Verträge die Fassung, der er zugestimmt hat.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.